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   FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09   

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FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09 (https://dejure.org/2009,2430)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 V 75/09 (https://dejure.org/2009,2430)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 V 75/09 (https://dejure.org/2009,2430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 4; ; GG Art. 20; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2; ; GG Art. 106 Abs. 2; ; SpielbG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zur Anordnung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung von Spielgeräten verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig?

  • FG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Glücksspielen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Glücksspielerlösen und Spielbanken ernstlich zweifelhaft

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung von Spielgeräten verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig?

  • ebnerstolz.de (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung von Spielgeräten verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzbesteuerung von Spielgeräten ist verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig - FG Hamburg äußert Zweifel an Verwaltungspraxis, bei der geschuldete Umsatzsteuer in den Bundesländern bei der jeweiligen Spielbankabgabe angerechnet wird

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuererstattung an Spielbanken verfassungs- und gemeinschaftswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1602
  • IStR 2009, 589
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2008 (XI R 79/07, BStBl II 2009, 434, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 364) § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG erneut dem EuGH (dort: Rechtssache C-58/09, ABl EU 2009, Nr. C 113, 19) vorgelegt.

    Der BFH hat in seinem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2008 ausgeführt, Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL könne auch vertretbar dahingehend ausgelegt werden, dass die Mitgliedsstaaten berechtigt seien, Glücksspiele überwiegend der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, solange jedenfalls ein nicht unerheblicher Anteil der Gesamtumsätze steuerfrei bleibe (BFH vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07, BStBl II 2009, 434, DStR 2009, 364, [...] Rn. 40).

    Dieses Ziel der Steuerbefreiung könne dafür sprechen, die Steuerpflicht insoweit als zulässig anzusehen, als die Steuererhebung keine praktischen Schwierigkeiten bereite (BFH vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07, BStBl II 2009, 434, DStR 2009, 364, [...] Rn. 39).

    Der Senat merkt an, dass die baldige Klärung der letztgenannten Fragen durch eine Vorlage gemäß Art. 234 EG wünschenswert erscheint, damit der EuGH diese Fragen zusammen mit denen des Vorlagebeschlusses des BFH vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07 (BStBl II 2009, 434, DStR 2009, 364) prüfen kann.

  • FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07

    Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Zwischen dem Erfordernis einer Sicherheitsleistung, über die auch bei finanzgerichtlicher Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO zu befinden ist (FG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2007 7 V 78/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1644, [...] Rn. 28), und dem Grad der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels in der Hauptsache besteht eine Wechselwirkung: Denn je größer die Erfolgsaussicht, desto geringer ist die Gefahr eines Steuerausfalls (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 109).

    Der vormalige 7. Senat des FG Hamburg hatte zwar ernsthafte Zweifel an der Gemeinschaftsrechtkonformität, sah jedoch für eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit keine große Wahrscheinlichkeit (FG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2007 7 V 78/07, EFG 2007, 1644, [...] Rn. 30).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Februar 2005 (Rs. C-452/02 und C-462/02, "Linneweber", Slg. 2005, I-1131), mit dem der EuGH ausgeführt hat, dass der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in und außerhalb von Spielbanken umsatzsteuerlich nicht ungleich behandelt werden dürfe, wurde § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit Wirkung ab 6. Mai 2006 dahingehend geändert, dass nur noch unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze umsatzsteuerfrei sind.

    Außerdem umgehe die Freie und Hansestadt Hamburg die gemeinschaftsrechtlich durch das Urteil "Linneweber" geforderte Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuer dadurch, dass sie bei der in ihrem Gebiet ansässigen Spielbank die Spielbankabgabe genau um den Betrag der monatlichen Umsatzsteuerzahllast ermäßige.

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Bei einer im UStG selbst geregelten Differenzierung könnte sich die Ast. als Aufsteller von Geldspielautomaten darauf berufen, dass die Regelung gemeinschaftsrechtswidrig und deswegen auf sie unanwendbar ist mit der Folge der Umsatzsteuerfreiheit ihrer Umsätze (BFH, Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 219, 164, BStBl II 2005, 617).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 11. Juni 1998 (Rechtssache "Fischer", C-283/95, ABl EG 1998, Nr. C 258, 4, Slg 1998, I-3369, Internationales Steuerrecht --IStR-- 1998, 399, Tz. 30) entschieden, dass das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verfälscht würde, wenn die Mitgliedstaaten bei seiner Anwendung danach unterscheiden könnten, ob andere, nichtharmonisierte Abgaben bestehen.
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Hieran fehlt es, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für die Ast. günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundigen tatsächlichen Gründen gehindert ist (BFH, Urteil vom 11. September 2008 VI R 81/04, [...]).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    1. Mit dem Absehen von einer Sicherheitsleistung kann sich nachfolgend nicht mehr die Frage einer Amtshaftung für die Kosten einer Bankbürgschaft oder anderen Sicherheitsleistung stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2007 C-282/05, EuGHE 2007, I-2941, ABl. EU 2007, C-96, 9).
  • FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07

    Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer; Vereinbarkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Das Niedersächsische FG hält die ab 6. Mai 2006 geltende Fassung des UStG für gemeinschaftsrechtskonform (Urteil vom 18. Oktober 2007 5 K 137/07, EFG 2008, 256; Beschluss vom 14. April 2008 16 V 77/08, [...]).
  • FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05

    Vorsteuer für Umzugskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit führt grundsätzlich dazu, dass die betreffende Norm nicht anzuwenden ist (Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts, vgl. FG Hamburg, Urteil vom 4. April 2006 III 105/05, EFG 2006, 1627, [...] Rn. 56 m.w.N.).
  • BFH, 10.05.1999 - V B 6/99

    Vermietung von Tennisplätzen als Vermietung von Grundstücken?

    Auszug aus FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
    Auch wenn diese aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht zulässig wäre (Krück in von der Groeben, EWG-Vertrag, 4. Aufl., Art . 177 Rn. 56; Karpenstein in Grabitz/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 234 EGV Rn. 39, je m.w.N.), handelt es sich der Natur nach um ein summarisches Verfahren, das nicht auf die Beantwortung bisher noch nicht geklärter Rechtsfragen ausgerichtet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Mai 1999 V B 6/99, BFH/NV 1999, 1526, [...] Rn. 10; Haarmann in Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, B 3 Rn. 4324; Gosch in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 170 und 295).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen;

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • BFH, 30.10.2007 - V B 170/07

    Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

  • BFH, 29.03.2001 - III B 79/00

    Öffentliche Spielbanken; AdV wegen Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit?

  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

  • BFH, 07.09.2007 - V B 95/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

  • BFH, 07.09.2007 - V B 119/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

  • BFH, 21.09.2007 - V B 169/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

  • EuGH, 27.07.2004 - C-452/02

    ITG Internationale Spedition

  • RG, 24.04.1909 - V 61/09

    Wird durch die Eintragung des Konkursvermerks das Grundbuch gegen weitere

  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Umsatzsteuer auf die Spielgeräte-Umsätze ist zu erwägen gemäß § 69 Abs. 4 FGO aufgrund der ernstlichen Zweifel gemäß der EuGH-Vorlage des FG Hamburg vom 21. September 2012 3 K 104/11 (EFG 2012, 2241, DStR 2012, 2013), auch wenn nach nationaler Rechtsprechung bisher AdV abgelehnt wurde (vgl. FG Hamburg vom 16. November 2011 3 V 166/11, EFG 2012, 983; vom 5. November 2010 3 V 149/10, EFG 2011, 925; BFH vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58, Aufhebung FG Hamburg vom 10. Juni 2009 3 V 75/09, EFG 2009, 1602, IStR 2009, 589 m. Anm. Weinschütz).
  • FG Hamburg, 05.11.2010 - 3 V 149/10

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuer auf Glücksspiele

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 10. Juni 2010 (3 V 75/09, IStR 2009, 589, mit Anmerkung Weinschütz, EFG 2009, 1602), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, in dieser Anrechnung zwar einen möglichen Verstoß gegen den gemeinschaftsrechtlichen Neutralitätsgrundsatz gesehen.
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